Etwas richtigstellen lassen

Wenn etwas falsch ist, das der Verband Ihnen zeigt

Hier liegen zwei verschiedene Probleme vor, und sie haben verschiedene Antworten. Sie auseinanderzuhalten ist der ganze Inhalt dieser Seite.

Zuletzt durchgesehen am 25. August 2026

Wessen Fehler ist es

Der Verband hat sich geirrt. Ein Datensatz zur falschen Anfrage gezeigt, eine Kennzeichnung, die überzeichnet, was eine Quelle gesagt hat, ein falsch gelesenes Datum, eine im Verzeichnis ungenau beschriebene Quelle. Das ist unsere Sache, und wir bringen es in Ordnung.

Der Herausgeber hat sich geirrt. Der Datensatz im amtlichen Register ist selbst falsch oder veraltet. Der Verband kann das Register einer anderen Stelle nicht ändern, und es wäre beunruhigend, wenn er es könnte: er veröffentlicht, was jene Stelle veröffentlicht hat.

Sagen Sie es uns in beiden Fällen. Wo der Fehler beim Herausgeber liegt, nennen wir, woher der Datensatz stammt und wie er zu erreichen ist, und vermerken den Widerspruch neben dem, was wir zeigen, solange er ungeklärt ist.

Wie Sie es uns sagen

Schreiben Sie an info@upa-int.org. Hilfreich sind die Suche oder die Berichtsnummer, was Ihnen gezeigt wurde und was daran falsch ist — schreiben Sie aber auch, wenn Sie nur einen Teil davon haben.

Sie müssen kein Mitglied sein. Wenn Sie die Person sind, um die es in einem Datensatz geht, oder für sie handeln, sagen Sie es.

Was dann geschieht

  1. Der Verband bestätigt den Eingang dessen, was Sie schicken.
  2. Er gleicht den Datensatz mit der Quelle ab — deshalb tragen jedes Ergebnis und jeder Bericht die Quelle, aus der sie stammen, und das Datum des Abrufs.
  3. Wo der Verband falsch lag, berichtigt er, und wenn der Fehler einen veröffentlichten Bericht oder eine Seite erreicht hat, sagt er es, statt still zu ändern.
  4. Wo der Herausgeber falsch lag, nennt er Ihnen die Stelle, die den Datensatz führt, und wie Sie sie um Berichtigung bitten.

Was der Verband nicht kann

Deutlich gesagt, damit niemand Zeit auf eine Bitte verwendet, der nicht entsprochen werden kann:

  • Er kann einen Datensatz nicht aus einem öffentlichen Register entfernen, weil jemandem lieber wäre, er stünde nicht darin. Der Datensatz gehört nicht ihm, und ein Register, das sich auf Zuruf ändern ließe, wäre für niemanden etwas wert.
  • Er kann nicht bestätigen, dass ein Datensatz Sie betrifft — und auch nicht, dass er es nicht tut. Er zeigt, was ein Herausgeber veröffentlicht hat; er identifiziert keine Menschen.
  • Er kann Sie nicht dazu beraten, was ein Datensatz rechtlich für Sie bedeutet. Das ist Arbeit für einen Anwalt im betreffenden Land.

Ihr eigenes Konto

Diese Seite handelt davon, was die Suche zeigt. Was der Verband über Sie als Mitglied führt — Ihre Unterlagen, Ihre Suchen, Ihre Bestellungen —, steht in der Datenschutzerklärung: was aufbewahrt wird, wie lange, und wie es berichtigt oder gelöscht wird.

Datenschutzerklärung →

Diese Seiten erscheinen in zehn Sprachen. Weichen eine Übersetzung und der englische Text voneinander ab, gilt der englische Text — er ist der durchgesehene.

Der Verband zählt Besuche mit eigenen Tabellen — ohne Werbung, ohne Dritte und ohne etwas, das Ihnen über diese Seite hinaus folgt. Standardmäßig aus, und Sie können es jederzeit ändern.

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